Erstattung von Gutachten zu Beweissicherungszwecken, Maschinen und technische Anlagen bzw. Gegenstände der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung betreffend, beispielsweise
Gutachten zur Feststellung des Ist-Zustandes
Gutachten zur Feststellung der Leistungsfähigkeit
Gutachten zur Dokumentation und/oder Beurteilung etwaiger Mängel
Gutachten zur Dokumentation und/oder Beurteilung der Konzeption und Konfiguration
Gutachten zur Dokumentation der Durchführung sowie der Ergebnisse von Wartungs- und Reparaturarbeiten